Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen zur Selbstfahrt durch Tour-Van Vermietung, Jürgen Kunschner, Dr.-Eugen-Essig-Str. 32, 76316 Malsch (nachfolgend „Vermieter“) an den jeweiligen Mieter.

Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Reservierung und Vertragsabschluss

Eine Anfrage über die Website stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Eine Reservierung wird verbindlich, sobald sie vom Vermieter ausdrücklich bestätigt wurde oder die Parteien einen Mietvertrag geschlossen haben.

Kann das reservierte Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, insbesondere wegen eines technischen Defekts, eines Unfalls oder einer nicht rechtzeitigen Rückgabe durch einen Vormieter, nicht bereitgestellt werden, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich.

Bereits für die betroffene Miete geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, soweit keine andere einvernehmliche Lösung gefunden wird. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3. Mietfahrzeug

Gegenstand der Vermietung ist grundsätzlich ein 9-Sitzer Mercedes-Benz Sprinter, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem Zustand übergeben. Bei der Übergabe vorhandene und erkennbare Schäden oder Mängel sollen im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Der Mieter ist verpflichtet, neu auftretende erhebliche Mängel während der Mietzeit unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

4. Fahrer und Fahrerlaubnis

Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die im Mietvertrag als berechtigte Fahrer angegeben oder vom Vermieter ausdrücklich zugelassen wurden.

Sämtliche Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und über eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument sind auf Verlangen vor Mietbeginn vorzulegen.

5. Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu benutzen.

Insbesondere unzulässig sind:

6. Mietdauer und Rückgabe

Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus dem Mietvertrag.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

Soweit bei Übergabe nichts anderes vereinbart wurde, ist das Fahrzeug mit dem vereinbarten Kraftstoffstand und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.

Eine absehbare verspätete Rückgabe ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Durch eine verspätete Rückgabe entstehende angemessene Mehrkosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

Außergewöhnliche Reinigungskosten, Kosten aufgrund einer Fehlbetankung oder Kosten für fehlende bzw. vom Mieter zu vertretende beschädigte Fahrzeugteile können dem Mieter in Rechnung gestellt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die im Mietvertrag oder in der verbindlichen Buchungsbestätigung vereinbarten Preise.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Mietpreis spätestens vor Fahrzeugübergabe fällig.

Nach der Rückgabe festgestellte zusätzliche Ansprüche, beispielsweise wegen Mehrkilometern, erforderlicher Sonderreinigung oder vom Mieter zu vertretender Schäden, können gesondert abgerechnet werden.

8. Kaution

Für die Fahrzeugmiete wird eine Kaution in der im Mietvertrag vereinbarten Höhe verlangt.

Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und soweit keine offenen Ansprüche bestehen, wird die Kaution zurückgezahlt.

Soweit noch nicht abschließend geklärte Ansprüche bestehen, darf ein angemessener Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten werden.

9. Versicherung und Haftung des Mieters

Für das Fahrzeug besteht der vereinbarte Versicherungsschutz. Umfang und Bedingungen des Versicherungsschutzes richten sich nach dem bestehenden Versicherungsvertrag und dem Mietvertrag.

Soweit eine Haftungsreduzierung vereinbart ist, beträgt die Selbstbeteiligung derzeit grundsätzlich 1.500 Euro je ersatzpflichtigem Schadensfall, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wird.

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe der wirksam vereinbarten Haftungs- und Versicherungsbedingungen.

Eine vereinbarte Haftungsreduzierung kann insbesondere dann eingeschränkt sein oder entfallen, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder wesentliche Obliegenheiten verletzt wurden und dies nach den gesetzlichen oder versicherungsvertraglichen Bestimmungen zu einer entsprechenden Rechtsfolge führt.

Ob Schäden an Reifen, Glas, Innenraum oder sonstigen Fahrzeugteilen vom Versicherungsschutz erfasst sind, richtet sich nach den tatsächlich geltenden Versicherungsbedingungen.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Vermieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

11. Verhalten bei Schäden, Pannen und Unfällen

Unfälle, erhebliche Schäden, Pannen, Diebstahl und sonstige außergewöhnliche Ereignisse sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei einem Unfall sind die zur Schadenaufnahme erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Soweit erforderlich oder vom Vermieter verlangt, ist die Polizei hinzuzuziehen.

Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge sind soweit möglich festzuhalten.

Der Mieter soll ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter keine Erklärungen abgeben, die über die reine Schilderung des tatsächlichen Unfallhergangs hinausgehen.

12. Stornierung durch den Mieter

Stornierungen sind dem Vermieter möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Ob und in welcher Höhe bei einer Stornierung Kosten anfallen, richtet sich nach der bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich vereinbarten Stornoregelung.

Soweit pauschalierte Stornokosten vereinbart werden, bleibt dem Mieter der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die gesetzlichen Folgen der Unwirksamkeit sowie die übrigen wirksamen Vereinbarungen unberührt.

Stand: September 2026

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